Software as a Service Vertrag
Nutzungsbedingungen
onOffice GmbH
Charlottenburger Allee 5
52068 Aachen
Deutschland
nachfolgend “Anbieter”
„Kunde“ und „Anbieter“ gemeinsam nachfolgend „Parteien“
PRÄAMBEL
Der Anbieter entwickelt und vertreibt eine effiziente Verwaltungs- und Vermarktungssoftware für Immobilienmakler. Er stellt unter anderem Software über das Internet bereit, welche über eine Zugangssoftware genutzt werden kann („Software as a Service“). Der Kunde möchte eine Lizenz zur mietweisen Nutzung der Software über das Internet erwerben. Entsprechend regelt der nachfolgende Vertrag die Bedingungen zum Erwerb der Lizenz und zum Umfang der gestatteten Nutzung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters, die im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Bedingungen keine Anwendung.
(2) Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 stellt der Anbieter ggf. Leistungen bereit, für die zusätzlich besondere Bedingungen und spezifische Regelungen gelten. Sofern diese Leistungen angeboten werden, sind diese zusätzlichen Bedingungen entsprechend beigefügt und werden entsprechend Vertragsbestandteil.
(3) Der Kunde versichert, Unternehmer zu sein. Unternehmer im Sinne dieses Vertrags sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Soweit diese Nutzungsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
§ 2 Vertragsgegenstand – SaaS-Dienste –
(1) Vertragsgegenstand ist
- die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet. Die vertragsgegenständliche Software sowie die zugehörigen Preise sind im Angebot und Produktportfolio definiert.
- die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Speicherung von Daten gemäß Angebot und Produktportfolio.
(zusammen nachfolgend „Leistungsgegenstände“)
(2) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner Computer (erforderliche Hard- und Software).
(3) Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.
§ 3 Softwareüberlassung
(1) Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt der Anbieter die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels eines aktuell gängigen Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z. B. App).
(2) Für die Beschaffenheit der Software ist die Funktionsbeschreibung im Angebot und Produktportfolio abschließend maßgeblich.
(3) Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.
(4) Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit notwendig an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.
§ 4 Einräumung von Speicherplatz
(1) Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann Daten bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die im Angebot und Produktportfolio festgehalten ist, speichern. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird der Anbieter den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern. Die Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Speicherplatzes oder bei Nutzung des Speicherplatzes in unverhältnismäßiger Höhe (ab mehr als 100 GB pro Benutzer) behält sich der Anbieter das Recht vor ein Speicherkontingent oder eine Speicherflatrate zu kündigen. Vor der Kündigung erhält der Kunde eine Verwarnung und hat im Anschluss vier Wochen Zeit den Speicher zu reduzieren.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmäßig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschrieben, die Bestandteil der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind.
Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuellste Backup wieder eingespielt. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.
§ 5 Support
(1) Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an. Der Umfang der Supportleistungen ergibt sich aus der Beschreibung des gewählten Leistungspaketes im Angebot und Produktportfolio.
(2) Darüber hinaus gewährleistet der Anbieter 30 Minuten Telefonsupport pro Monat gem. der in Abs. 3 geregelten Servicezeiten an. Nicht genutzte Supportzeiten können nicht übertragen werden. Zusätzliche Supportpakete können nach individueller Absprache mit dem Vertrieb vereinbart werden.
(3) Die Servicezeit erstreckt sich werktags von Montag bis Freitag von 09:00–18:00 Uhr und dient zur Entgegennahme von Störungsmeldungen, Behebung einfacher Störungen und Unterstützung bei Fragen zum laufenden Betrieb der Software. Werktags zwischen 18:00–24:00 Uhr sowie 0:00–09:00 Uhr, sowie an Feiertagen, ist eine Notfallhotline verfügbar, die pro angefangenem 5-Minuten-Block mit 5,95 € Netto berechnet wird.
§ 6 Zugänge
(1) Der Kunde erhält vom Anbieter nach Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang der Software.
(2) Der Kunde kann innerhalb der Software Nutzer anlegen. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis seiner registrierten Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren.
(3) Die Software darf nur von der im Angebot genannten Anzahl Mitarbeiter genutzt werden. Nachbestellungen sind über den vertrieblichen Ansprechpartner oder dem software-eigenen Shopping Center möglich. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zuzuordnen und wird von diesem permanent verwendet. Eine Aufteilung einer Lizenz auf mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet. Lizenzen dürfen nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert. Die Änderung des Nutzers ist im Verzeichnis der registrierten Nutzer mit den neuen Nutzerdaten zu dokumentieren.
§ 7 Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Die Software darf nur durch eine bestimmte Anzahl festgelegter Nutzer beim Kunden genutzt werden („named user“). Die Anzahl der zugelassenen Nutzer ist im Angebot festgelegt.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses usw. Eine Nutzung ist nur innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verwerten, gleich ob durch Verkauf, Vermietung oder durch andere Verwertungsarten.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überträgt. Dies umfasst das Recht, die Daten des Kunden bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten und kann sie jederzeit als CSV-Datei aus der Software exportieren (Download), ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Anbieters besteht. Insbesondere nach der Kündigung des Vertrages, kann der Kunde die Löschung sämtlicher Daten verlangen oder aber ein Backup beauftragen, um Fristen seiner eigenen Geschäftstätigkeit einzuhalten. Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur weiteren Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 8 Unterbrechung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.
(2) Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine Daten zu speichern, die gegen die guten Sitten verstoßen und keine Nutzung vorzunehmen, die dem Anbieter unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z. B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen des Anbieters oder deren Vertragspartner gerichtete Inhalte enthält. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Dateien vor dem Upload auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Prüfpflicht des Anbieters besteht nicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen.
(6) Der Anbieter stellt einen Spamfilter für eingehende Mails bereit. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, die eigenen Postfächer in der onOffice Software nach Spammails zu prüfen und eventuell falsch sortierte Spammails eigenhändig zu sortieren. Dabei gilt zu beachten, dass E-Mails im Ordner „Spam“ nach sieben Tagen und E-Mails im Ordner „Papierkorb“ nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden, um die Serverbelastung gering zu halten.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(9) Die von dem Kunden auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle gewerblichen Schutz -und Urheberrechte beachtet werden. Der Kunde räumt dem Anbieter insbesondere das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen.
(10) Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungsgegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.
(11) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.
(12) Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
- Ausreichende Bandbreite und Quality-of-Services, sowohl im lokalen Netzwerk des Kunden, als auch auf der Leitung des Netzbetreibers des Kunden
- VPN-fähige Router
Weitere technische Voraussetzungen kann der Anbieter dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert zur Kenntnis geben.
(13) Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Leistungsgegenstände verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich hierüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, so gilt § 536c BGB entsprechend. Ist zur Behebung der Störung der Zugriff auf den Zugang des Kunden im Wege der Fernwartung notwendig, so wird er dem Anbieter diesen Zugriff ermöglichen.
(14) Stellt sich nach Abgabe einer Störungsmeldung (innerhalb der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot und Produktportfolio) heraus, dass keine Störung der technischen Einrichtungen seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
(15) Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z. B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens onOffice hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.
(16) Soweit die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, wird der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen.
§ 10 Vertragswidrige Nutzung
(1) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt, kann im Streitfall jedoch durch das zuständige Gericht überprüft werden. Die Vertragsstrafe ist auf mögliche Schadensersatzansprüche anzurechnen.
(2) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 9.1 bis § 9.7 genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 9.1 bis § 9.3 die betroffenen Daten zu löschen.
(5) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 9.1 bis § 9.7 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 11 Gebühren
(1) Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Es ist beginnend mit dem Monat, in dem die betriebsfähige Bereitstellung erfolgt, zu zahlen. Verzug tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kunde wird den Anbieter ermächtigen, den Mietzins, die Einrichtungsgebühr sowie alle sonstigen Preise im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen, und für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte SEPA-Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten. Hierfür wird der Kunde dem Anbieter bei Vertragsbeginn die erforderlichen Kreditkartendaten sowie spätere Änderungen unverzüglich mitteilen.
(2) Das monatliche Entgelt ist im Angebot festgelegt. Der Berechnungsmodus für die Vergütung berücksichtigt im Wesentlichen die Zahl der Nutzer, die Vertragslaufzeit, die Leistungsfähigkeit und weitere Punkte, welche im Angebot und Produktportfolio ausgewiesen sind.
(3) Zusätzlich zum monatlichen Entgelt kann eine einmalige Einrichtungsgebühr berechnet werden, die zum Beginn der Vertragslaufzeit fällig ist. Die Höhe der einmaligen Einrichtungsgebühr, sowie der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus dem Angebot und Produktportfolio.
(4) Sonstige Preise sind spätestens mit Erbringung der Leistung zu zahlen.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,00 je Rechnung berechnet.
(6) Der Kunde ist zu einer Nutzung der Leistungsgegenstände, die über den im Angebot und Produktportfolio vereinbarten Umfang hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Bei zusätzlicher Nutzung ohne Zustimmung ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Gebühren auf Basis der im Angebot und Produktportfolio vereinbarten Sätze zu fordern.
(7) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen höchstens einmal jährlich mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zu erhöhen, um Inflation oder gestiegene Kosten auszugleichen, jedoch erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 10 % beträgt; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet.
§ 12 Verzug
(1) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug, so werden alle Mietbeträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Bevor der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten wegen Zahlungsverzugs sperrt, wird er den Kunden hierüber in Form einer Systemmeldung in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist zum Ausgleich der offenen Forderungen des Anbieters setzen.
(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
(3) Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter leistet nach den Regeln des Mietrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände.
(2) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Rechte oder Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(3) Mängel der Software einschließlich der Online Hilfe und sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.
(4) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(5) Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen im Angebot und Produktportfolio oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.
(6) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich wie folgt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in Höhe des vertragstypisch vorsehbaren Schadens.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(7) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
(8) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, soweit nicht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 vorliegen.
(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
(10) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß den vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Körperschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Anbieters. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruchsgrund entstanden ist und der Vertriebspartner Kenntnis von der Anspruchsberechtigung erlangt hat.
(12) Der Anbieter aktiviert eine Spam-Erkennung für ausgehende Mails, der dafür sorgt, dass die onOffice Software nicht für den Versand von Spammails missbraucht wird. In solchen Fällen erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis. Dies dient zur Verbesserung der Reputation des Mailsystems bei automatisch generierten Mails vom onOffice Server.
§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
§ 15 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
- nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
- den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren
- von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
- nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn und ggf. Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Der Vertrag verlängert sich (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) um 12 Monate und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden (erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit).
(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
- die andere Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Gebühren;
- die andere Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.
(5) Der Kunde kann bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe der gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Je nach Anforderung bedarf es hier einem separaten Angebot zu Datensicherung (Preise sind auf Anfrage der aktuellen Preisliste zu entnehmen). Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten einschließlich sämtlicher Mailpostfächer ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht.
§ 18 Sonstiges
(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist Aachen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
onOffice GmbH
Charlottenburger Allee 5
52068 Aachen
Tel. +49 (0)241 44 686-0
Fax.+49 (0)241 44 686-250
www.onOffice.de
Bei Fragen zum Datenschutz:
E-Mail: m.menne@onOffice.de