Fortbildungspflicht für Immobilienmakler erfüllen
Als Immobilienmakler sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren 20 Zeitstunden weiterzubilden. Aber welche Themen sind fortbildungsrelevant? Wir erläutern, auf welchen Themengebieten Sie sich weiterbilden sollten und welche Maßnahmen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anerkannt werden.
Wer muss sich fortbilden und was ist möglich?
Die Fortbildungspflicht wird in § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Das Gesetz besagt, dass alle Personen, die nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO eingeordnet werden, verpflichtet sind, sich weiterzubilden.
Dazu gehören:
- Immobilienmakler (20 Stunden in drei Jahren)
- Wohnimmobilienvermittler (20 Stunden in drei Jahren)
- Angestellte Personen, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken
- z. B. Verantwortliche für die Durchführung von Kundengesprächen, Organisation und Begleitung von Besichtigungsterminen oder Erstellung von Immobilien-Exposés
Wenn Sie sowohl als Immobilienmakler als auch als Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen Sie jeweils 20 Stunden in beiden Tätigkeitsfeldern nachweisen. Wann Sie die Weiterbildungsstunden innerhalb der drei Jahre erfüllen, steht Ihnen frei. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die 20 Stunden innerhalb weniger Monate sammeln oder ob Sie sich die vollen drei Jahre Zeit nehmen und Ihre Weiterbildungspflicht kontinuierlich erfüllen. Generell ist eine freiwillige Weiterbildung über die 20 Stunden hinaus natürlich möglich, allerdings können diese zusätzlichen Stunden nicht auf den nächsten Weiterbildungszeitraum angerechnet werden. Als ausgebildeter Immobilienfachwirt oder nach dem Abschluss einer Weiterbildung als geprüfter Immobilienfachwirt müssen Sie erst drei Jahre nach Abschluss Ihrer Berufsausbildung die Fortbildungspflicht erfüllen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich kontinuierlich fortzubilden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, an Weiterbildungen teilzunehmen:
- Fortbildung über Präsenzseminare
- Fortbildung über E-Learning oder Webinare
- Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle
- „Andere geeignete Formen der Weiterbildung“
- So stellt die MaBV sicher, dass auch zukünftige Formen der Fortbildung erlaubt sind.
Wenn Sie für Ihr Team an einer bestimmten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, zählt diese Weiterbildung in der Regel nur für Sie, da nur die tatsächlich teilnehmenden Personen berechtigt sind, Fortbildungspunkte zu erhalten. Auch im Sinne der Delegation nach § 34c Abs. 2a Satz 2 GewO können Sie sich nicht auf eine Aufteilung der Weiterbildungsstunden berufen.
Welche Anbieter können Fortbildungsmaßnahmen durchführen?
Die MaBV gibt keine expliziten Vorgaben zu dieser Frage. Dies hat den Vorteil, dass offen gehalten wird, in welcher Form Sie die Weiterbildung wahrnehmen. Eine Fortbildungsmaßnahme kann dann angerechnet werden, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Die Fortbildungsmaßnahme wurde mit zeitlichem Vorlauf geplant.
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist schriftlich beschrieben.
- Es gibt vorab Informationen zur Weiterbildungsmaßnahme und erwerbbare Kompetenzen werden beschrieben (mit Zeitstunden).
- Die Anwesenheit des Teilnehmers wird erfasst.
- Die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme wird sichergestellt.
Wenn Anbieter einige dieser Punkte nicht erfüllen, sollten Sie skeptisch sein. Es gelten außerdem Mindestanforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme, die in Anlage 2 der MaBV aufgeführt sind. Wir bieten regelmäßig mehrere Live-Online-Webinare zu Makler- und Softwarethemen an, unter anderem auch MaBV-zertifizierte. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine große Video-on-Demand Auswahl unserer vergangenen kostenfreien Webinare auf unserem YouTube-Kanal zur Verfügung. Ein weiteres unabhängiges Online-Schulungsportal für On-Demand-Angebote ist die PROFI-MAKLER-AKADEMIE von makler-wissen.de. Auch die IHK, die Europäische Immobilien Akademie und der IVD bieten regelmäßig Veranstaltungen an, bei denen Sie Fortbildungsstunden sammeln können.
Welche Themen sind relevant für die Fortbildungspflicht?
Viele stellen sich die Frage, welche Themen überhaupt fortbildungspflichtig sind. In § 15b Abs. 1 MaBV (Anlage 1) werden mögliche Weiterbildungsthemen aufgelistet. Diese sind so vielfältig, dass Sie sich frei nach Ihren Fähigkeiten fortbilden können, ohne einer strikten Struktur folgen zu müssen.
Kundenberatung | Serviceerwartungen des Kunden Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation Kundenbetreuung |
Grundlagen des Maklergeschäfts | Teilmärkte des Immobilienmarktes Preisbildung am Immobilienmarkt Objektangebot und Objektanalyse Die Wertermittlung Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich |
Rechtliche Grundlagen | Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeines Vertragsrecht Maklervertragsrecht Mietrecht Grundstückskaufvertragsrecht Bauträgervertragsrecht Grundbuchrecht Wohnungseigentumsgesetz Wohnungsvermittlungsgesetz Zweckentfremdungsrecht Geldwäschegesetz Makler- und Bauträgerverordnung Informationspflichten des Maklers Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung Telemediengesetz Preisangabenverordnung Energieeinsparverordnung |
Wettbewerbsrecht | Unzulässige Werbung |
Verbraucherschutz | Grundlagen des Verbraucherschutzes Schlichtungsstellen |
Datenschutz | Grundlagen Immobilien und Steuern Einkommensteuern Körperschaftsteuern Gewerbesteuer Umsatzsteuer Bewertungsgesetzabhängige Steuern Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern) |
Grundlagen der Finanzierung | Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung Kostenerfassung Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit Kosten einer Finanzierung Kreditsicherung und Beleihungsprüfung Förderprogramme, Wohnriester Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall Steuerliche Aspekte der Finanzierung |
Nachweispflicht über geleistete Fortbildungen
Es ist nicht vorgesehen, dass Sie eigenständig einen Nachweis über Ihre Fortbildungen an die Behörden schicken. Vielmehr gilt eine Art Vertrauensregel. Die Nachweise sind lediglich auf Nachfrage der Behörde zu erbringen. In der Anlage 3 der MaBV finden Sie dazu ein Musterformular, an dem Sie sich orientieren können. Es kann passieren, dass die Behörde nach Nachweisen und Unterlagen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht fragt, die Sie auf den Fortbildungsmaßnahmen gesammelt haben. Auch diese müssen Sie dann vorlegen.
Grundsätzlich empfehlen wir allen Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern konstant Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. Denn Wissen verbessert das Service-Erlebnis und somit Ihren Umsatz. Ihre Kunden wünschen sich einen Makler, der informiert und innovativ ist – schließlich verkaufen oder kaufen sie nicht jeden Tag eine Immobilie. Und auch als Verwalter steigt die Kundenzufriedenheit durch Ihre Expertise.
Sollten Sie dennoch Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachgekommen sein, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € rechnen. Die Bußgeldbestimmungen sind in § 144 Abs. 4 der GewO festgehalten. Verstoßen Sie wiederholt gegen die Vorschriften, kann Ihre Erlaubnis aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit zur Folge widerrufen werden.
Aufbewahrung von Nachweisen und Informationspflicht gegenüber Kunden
Es besteht eine gesetzliche Pflicht, Dokumente über den Besuch bzw. Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme aufzubewahren. Diese Frist beträgt fünf Jahre und tritt nach dem Jahr in Kraft, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat. Konkret bedeutet dies: Wurde Ihre Weiterbildungsmaßnahme am 25. Juni 2022 gehalten, müssen Sie bis Ende 2028 entsprechende Zertifikate aufbewahren. Sollte ein Kunde nach Ihren Weiterbildungsmaßnahmen fragen, müssen Sie die absolvierten Weiterbildungen der letzten drei Jahre vorlegen. Dabei können Sie sich auch auf Ihre Website berufen, sofern dort alle Weiterbildungsmaßnahmen aufgelistet sind.
Mit onOffice Fortbildungspflicht einfach erfüllen
Bei uns finden neben Schulungen und anderen spannenden Events regelmäßig MaBV-zertifizierte Webinare zu aktuellen Branchenthemen statt. Entdecken Sie jetzt unser Angebot an Online-Veranstaltungen und sammeln Sie mit Ihrer Teilnahme unkompliziert Ihre Fortbildungsstunden. Sie möchten kein Webinar mehr verpassen und über aktuelle Veranstaltungen informiert bleiben? Dann melden Sie sich direkt für unseren Newsletter an und erhalten Sie jeden Monat eine Übersicht der anstehenden Events in Ihrem Posteingang.