Wie wird eine Immobilie im Bieterverfahren veräußert?

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie, bei der Kaufinteressenten innerhalb eines festgelegten Zeitraums Gebote für eine Immobilie abgeben können. Anders als bei einer Auktion, gibt es bei diesem Verfahren kein „Höchstgebot“, das unmittelbar zum Zuschlag führt. Stattdessen sammelt der Verkäufer oder Makler alle Angebote und entscheidet nach Ablauf der Bieterfrist, welches Angebot angenommen wird. Dabei kann der Entscheid nicht nur auf dem Preis basieren, sondern auch auf weiteren Kriterien, wie zum Beispiel der Finanzierungssicherheit oder der Flexibilität bei der Übernahme der Immobilie.

Der Ablauf des Bieterverfahrens

Der Verkaufsprozess startet mit der sorgfältigen Aufbereitung aller relevanten Immobiliendaten und einer marktgerechten Bewertung. Im Anschluss wird die Immobilie intensiv vermarktet, um die Aufmerksamkeit potenzieller Käufer zu wecken. Interessenten haben die Möglichkeit, die Immobilie während einer Sammelbesichtigung zu begutachten und alle notwendigen Informationen zu erhalten. Transparenz und Gleichbehandlung sind wesentliche Aspekte des Bieterverfahrens. Jeder Interessent erhält dieselben Informationen und hat die gleiche Chance, sein Angebot fristgerecht abzugeben.

Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Verkäufer bzw. Makler die eingegangenen Angebote. Nicht immer muss das höchste Gebot den Zuschlag erhalten – die individuellen Bedingungen des Verkäufers spielen eine entscheidende Rolle. Bei der Auswahl können auch Kriterien wie Schnelligkeit der Abwicklung, Zahlungsmodalitäten und mögliche Zusatzvereinbarungen berücksichtigt werden.

Das Bieterverfahren endet für gewöhnlich mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem erfolgreichsten Bieter. Daraufhin erfolgen die üblichen Schritte einer Immobilientransaktion wie die notarielle Beurkundung sowie die Eigentumsübergabe.

Mittlerweile gibt es eine noch schnellere Methode durch das Online-Bieterverfahren: Die Kaufinteressenten loggen sich auf einer Plattform ein und können dort ihr Angebot abgeben. Dort können Sie auch die Angebote der Mitbietenden einsehen, was durch den Konkurrenz- und Zeitdruck meist zu höheren Geboten führt.

Dann kommt das Bieterverfahren zum Einsatz

Tendenziell kann jeder Eigentümer frei entscheiden, ob er einen Kaufpreis festlegen möchte, oder das Bieterverfahren bei der Veräußerung wählt. Es gibt einige Gründe, bei denen sich das Bieterverfahren besonders eignet:

  • Bei manchen Immobilien ist es schwierig, einen Verkehrswert zu ermitteln. Wer sich nicht festlegen möchte, kann sich für das Bieterverfahren entscheiden und die Gebote abwarten.
  • Gerade bei Zeitdruck eignet sich ein Bieterverfahren, da der Verkauf deutlich schneller geht.
  • Das Bieterverfahren kann eine gute Möglichkeit für einen zweiten Anlauf sein, wenn der herkömmliche Verkauf gescheitert ist.
  • Bei attraktiven Immobilien kann über das Bieterverfahren ein höherer Verkaufspreis erzielt werden, da Liebhaber gerne bereit sind, höhere Gebote abzugeben.
  • Im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren müssen keine Verkaufsverhandlungen geführt werden. Wer sich diesen Aufwand ersparen möchte, sollte das Bieterverfahren wählen.

Die Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens

Diese Vorteile bietet das Bieterverfahren:

  • Die Interessenten geben gleichzeitig ihr Gebot ab, sodass aus einer Vielzahl an Angeboten ausgewählt werden kann.
  • Es müssen keine Preisverhandlungen geführt werden.
  • Der Verkäufer muss nicht das Höchstgebot annehmen. Er kann auch andere Kriterien, wie die Finanzierungssicherheit eines Interessenten, in die Entscheidung einbeziehen.
  • Der Verkaufsprozess ist beim Bieterverfahren deutlich schneller.
  • Durch den Konkurrenzdruck kann ein höherer Kaufpreis erzielt werden, da die Interessenten versuchen, sich gegenseitig zu überbieten.

Diese Nachteile birgt das Bieterverfahren:

  • Das Bieterverfahren ist Verkäufern und Interessenten meist nicht geläufig, so dass das Verfahren genau erklärt werden muss.
  • Bei den Sammelbesichtigungen gehen oft individuelle Fragen unter. Zudem scheuen sich viele Interessenten, überhaupt ein Angebot abzugeben, da sie ihre Chancen nicht einschätzen können.
  • Da die Gebote rechtlich nicht bindend sind, hat der Verkäufer mit der Angebotsabgabe noch keine Garantie für einen Verkauf.
  • Vielen Interessenten fällt es aufgrund fehlender Marktkenntnis schwer, überhaupt ein passendes Gebot abzugeben.
  • Das Bieterverfahren ist unpersönlicher als der klassische Verkauf. Da der Immobilienerwerb auch eine emotionale Entscheidung ist, schreckt das Verfahren viele Interessenten ab.

Das sollten Sie bei der Vermarktung beachten

Da die Veräußerung über das Bieterverfahren nicht dem Regelablauf entspricht, gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen:

  • Bevor Kaufinteressenten ein Gebot abgeben, sollte mit dem Verkäufer vorab ein Mindestpreis festgelegt werden. Das spart Zeit bei der späteren Angebotsbesprechung und kleinere Gebote können sofort aussortiert werden.
  • Bei der Angebotsaufbereitung muss unbedingt ein Vermerk erscheinen, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.
  • Für einen reibungslosen Ablauf sollte auch direkt eine Bieterfrist angegeben werden. In der Regel beträgt die Bieterfrist etwa drei Wochen.
  • Für die Sammelbesichtigung sollte mit der Inseratschaltung ein Termin angegeben werden.
  • Der Ablauf zum Bieterverfahren sollte den Beteiligten vorab genau erklärt werden, um Diskussionen zu vermeiden.

Fazit: Immobilien im Bieterverfahren

Das Bieterverfahren bietet eine attraktive Alternative zum klassischen Immobilienverkauf. Es lockt mit dem Potenzial, einen hohen Verkaufspreis zu erzielen und erlaubt es Verkäufern, aus mehreren Angeboten auszuwählen. Trotz der offensichtlichen Vorteile erfordert dieses Verkaufsinstrument eine präzise Planung und Durchführung, um erfolgreich zu sein. Immobilienbesitzer, die dieses Verfahren nutzen möchten, sollten daher in Erwägung ziehen, professionellen Rat durch einen erfahrenen Immobilienmakler zu suchen, um das beste Ergebnis für sich zu erzielen.

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