Alleinauftrag vs. Allgemeinauftrag – diese Unterschiede sollten Sie kennen!
Sobald sich ein Eigentümer entschieden hat, seine Immobilie über einen Makler zu verkaufen oder zu vermieten, stellt sich die Frage, welches Vertragsverhältnis er mit dem Makler eingehen möchte. Die Wahl sollte gut überlegt sein, da jede Auftragsart ihre Vor- und Nachteile birgt. Welche Vertragstypen es gibt und wann sie zum Tragen kommen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Alleinauftrag und Allgemeinauftrag
Der Alleinauftrag
Beim Makleralleinauftrag wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienverkäufer bzw. -vermieter und einem Immobilienmakler eingegangen, in der festgelegt wird, dass der Makler exklusiv mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragt wird. Diese Exklusivität bedeutet, dass während der Laufzeit des Alleinauftrags kein anderer Makler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt werden darf. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Immobilie während der Laufzeit des Vertrags nicht selbst zu vermarkten oder an einen Interessenten zu verkaufen bzw. zu vermieten, der nicht durch den Makler vermittelt wurde.
Der Allgemeinauftrag
Ein allgemeiner Auftrag oder einfacher Maklerauftrag hingegen begründet keine Exklusivität. Hierbei kann der Eigentümer der Immobilie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen oder sich entscheiden, die Immobilie auch selbst zu vermarkten, ohne an einen einzelnen Makler gebunden zu sein.
Die Vor- und Nachteile für den Auftraggeber
Der Alleinauftrag und der Allgemeinauftrag sind für den Auftraggeber mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden. Für Vertragsverhandlungen sollten Sie diese Punkte kennen und bei Ihrer Argumentation beachten:
Die Vorteile bei einem Alleinauftrag
- Fokussierte Zusammenarbeit: Der Verkäufer oder Vermieter kann sich darauf verlassen, dass der Makler sich intensiv um die Immobilie kümmert, da dieser die Sicherheit hat, beim erfolgreichen Geschäftsabschluss die Provision zu erhalten. Beim Allgemeinauftrag fehlt dem Makler oft die Motivation, da die Chance auf einen Abschluss deutlich geringer ist.
- Professionelle Vermarktung: Durch die Exklusivität des Auftrags ist der Makler bestrebt, effektive Vermarktungsstrategien anzuwenden. Dazu gehören professionelle Fotos, ansprechende Exposés, gezielte Werbemaßnahmen und die Nutzung seines Netzwerks.
- Zeiteffizienz: Der Eigentümer spart Zeit und Mühe, da er nicht mit mehreren Maklern kommunizieren und Koordinationstätigkeiten übernehmen muss. Beim Allgemeinauftrag ist der Auftraggeber hingegen mit mehreren Maklern im Austausch.
- Abgestimmte Verkaufsstrategie: Durch den intensiveren Kontakt kann eine spezifische Verkaufs- oder Vermietungsstrategie entwickelt und umgesetzt werden. Beim Allgemeinauftrag ist die Kommunikation viel allgemeiner.
Die Vorteile bei einem Allgemeinauftrag
- Mehr Marktreichweite: Das Objekt wird nicht nur durch einen Makler beworben, wodurch mehr potenzielle Interessenten erreicht werden können. Beim Alleinauftrag ist die Reichweite entsprechend geringer.
- Qualitätssicherung: Die Qualität der Vermarktung hängt stark von der Arbeit des beauftragten Maklers ab. Sobald mehrere Makler involviert sind, ist der Eigentümer unabhängig und nicht wie beim Alleinauftrag auf die Expertise eines einzigen Dienstleisters angewiesen.
- Ungebundenheit: Nicht nur die Qualität des Maklers ist entscheidend. Ist der Auftraggeber mit der Wahl des Maklers unzufrieden, ist es schwer, diesen zu wechseln. Beim Allgemeinauftrag ist der Auftraggeber jedoch ungebunden und muss sich darüber keine Sorgen machen.
Die Vor- und Nachteile für den Makler
Die Wahl der Vertragsart sollte nicht ausschließlich dem Eigentümer überlassen werden. Eine gute vorherige Beratung wird vom Eigentümer geschätzt und schützt den Makler vor möglichen zeitlichen und finanziellen Fehlinvestitionen:
Die Vorteile bei einem Alleinauftrag
- Zeitliche Planungssicherheit: Der Makler kann sich sicher sein, dass sich die aufgewendete Zeit und die investierten Ressourcen für die Vermarktung auch lohnen.
- Investition in Qualität: Mit der Exklusivität kann der Makler in hochwertiges Marketing investieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Investition durch andere Maklertätigkeiten entwertet wird. Beim Allgemeinauftrag kann es passieren, dass Sie auf Ihren Investitionskosten sitzen bleiben.
- Effizienter Workflow: Es minimieren sich die Abstimmungen mit Wettbewerbern und Doppelbesichtigungen durch unterschiedliche Makler, wie es beim Allgemeinauftrag passieren kann.
Die Vorteile bei einem Allgemeinauftrag
- Weniger Erfolgsdruck: Mit dem Exklusivvertrag steigt der Erfolgsdruck, da der Makler die einzige Anlaufstelle für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie ist. Gerade bei schwierigen Verkaufsfällen, kann es sich lohnen, mit anderen Maklern zusammenzuarbeiten.
- Geringeres Haftungsrisiko: Bei nicht erfolgreicher Vermarktung kann der Makler beim Alleinauftrag gegenüber dem Auftraggeber ggf. haftbar gemacht werden. Beim Allgemeinauftrag greift dieses Risiko nicht.
- Größeres Produktportfolio: Beim Allgemeinauftrag bietet sich oft die Chance, beim Verkauf einer Immobilie mitzuwirken, die man im Alleinauftrag vielleicht gar nicht bekommen hätte.
Die richtige Wahl für Ihre Vermittlung
Die Wahl zwischen einem Makleralleinauftrag und einem allgemeinen Auftrag hängt von den individuellen Bedürfnissen und den Vorstellungen des Auftraggebers und des Maklers ab.
Ein Makleralleinauftrag kann beiden Seiten Vorteile bieten, wenn eine vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit stattfindet. Für den Eigentümer reduziert es den Aufwand und schafft einen festen Ansprechpartner, während der Makler in seiner Arbeit Planungssicherheit genießt. Nichtsdestotrotz sollten die Details eines solchen Vertrags genau geprüft und idealerweise die Leistungen und Pflichten beider Seiten vertraglich fixiert werden. Beiden Parteien wird geraten, sich im Vorfeld ausführlich über die Seriosität und die Arbeitsweise des anderen zu informieren. Gerade im Privatimmobilienbereich findet diese Vertragsart gerne Anwendung, um die Privatsphäre des Verkäufers, bzw. Mieters zu wahren.
Andererseits bietet ein allgemeiner Auftrag dem Eigentümer mehr Flexibilität und Wettbewerb zwischen den Maklern, was möglicherweise zu schnelleren Ergebnissen führen kann. Der Allgemeinauftrag wird meist im gewerblichen Bereich genutzt. Die Vermittlung einer Industriehalle benötigt weniger Exklusivität. Spontane Besichtigungen können beispielsweise besser vereinbart werden, als im Privatimmobiliensektor.
Rechtlich abgesichert mit juristischen Vertragsvorlagen
Haben sich die Parteien auf eine Vertragsart geeinigt, sollten die rechtlichen Gegebenheiten schriftlich festgehalten werden. Die onOffice Vertragsvorlagen können da eine gute Hilfe sein. Unter den 15 juristisch geprüften Formular- und Vertragsvorlagen können Ihnen Arbeitsalltag finden Sie auch eine Vorlage zum Makler-Allein-Auftrag mit verschiedenen Provisionsregelungen sowie für die Gewerberaum- und Wohnraummiete.
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Fazit
Welche Vertragsart sich bei der Vermittlung am besten eignet, sollte im Einzelfall geprüft werden. Gerade im Privatimmobilienbereich wird jedoch die Exklusivität eines Alleinauftrages von beiden Vertragsparteien bevorzugt. Je nach Immobilienart kann jedoch auch ein Allgemeinauftrag besser geeignet sein.
Schon vor dem Erstgespräch mit dem Eigentümer lohnt es sich, die Vor- und Nachteile der Vertragsarten abzuwägen, um Sie entsprechend vorlegen zu können. Mit rechtlich geprüften Vorlagen steht einem schnellen Vertragsabschluss dann nichts mehr im Wege.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermittlung!