Inhaltsverzeichnis

  1. Gewerbeschein für Immobilienmakler: Warum die Erlaubnispficht nach § 34c GewO gilt
  2. Gewerbeschein für Immobilienmakler bei GmbH-Gründung und neuen Standorten
  3. Expansion: Unselbstständige Zweigstelle vs. selbstständige Zweigniederlassung
  4. Gewerbeschein für Immobilienmakler beantragen: Die richtige Reihenfolge
  5. Gewerbeschein Immobilienmakler: Kosten im Überblick
  6. Konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis
  7. Sind Immobilienmakler gewerbesteuerpflichtig?
  8. Fazit: der Gewerbeschein für Immobilienmakler als strategisches Sprungbrett

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwingende Grundlage: Jede selbstständige Maklertätigkeit mit Absicht zur Gewinnerzielung erfordert einen offiziellen Gewerbeschein.
  • Die Erlaubnispflicht als Basis: Ohne die behördliche Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) wird kein Gewerbeschein ausgestellt oder geändert.
  • Fokus Zuverlässigkeit: Für die Erteilung müssen persönliche Zuverlässigkeit und geordnete finanzielle Verhältnisse lückenlos nachgewiesen werden.
  • Kosten und Steuern: Die behördlichen Kosten liegen je nach Region zwischen 150 und 600 Euro. Zudem ist jeder selbstständige Immobilienmakler gewerbesteuerpflichtig.
  • Strategischer Faktor für Profis: Bei einem Rechtsformwechsel (z. B. Gründung einer GmbH) oder der Expansion durch Filialen müssen Erlaubnisse und Gewerbescheine zwingend neu beantragt oder lokal angepasst werden.

Gewerbeschein für Immobilienmakler: Warum die Erlaubnispficht nach § 34c GewO gilt

Wer in Deutschland einen klassischen Dienstleistungsbetrieb gründet, genießt im Grunde Gewerbefreiheit: Formular ausfüllen, Gebühr zahlen und fertig. Warum läuft das beim Gewerbeschein für Immobilienmakler anders ab? Die Antwort liegt auf der Hand: Häuser und Eigentumswohnungen – sowie die langfristige Finanzierung – sind für die meisten Menschen die größte finanzielle Investition ihres Lebens. Wenn hier etwas schiefgeht, sei es durch Falschangaben oder mangelnde Seriosität, steht für Käufer und Verkäufer schnell viel Geld auf dem Spiel.

Deshalb zieht der Gesetzgeber in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) eine klare Grenze. Der Maklerberuf ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet kurz gesagt: Das Gewerbeamt händigt Ihnen den Schein erst aus, wenn eine staatliche Stelle, je nach Region das Ordnungsamt, Landratsamt oder die IHK, grünes Licht gibt und die Gewerbeerlaubnis erteilt. Die Beamten prüfen vorab ganz genau, ob der Antragssteller finanziell solide aufgestellt und persönlich zuverlässig ist. Was im ersten Moment nach nerviger Bürokratie klingt, agiert am Ende ganz im Sinne der Verbraucher, indem unzuverlässige Gewerbetreibende herausgefiltert werden. Das gilt auch für Verwalter bzw. Wohnimmobilienverwalter nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes. Denn diese gesetzliche Hürde sorgt schlussendlich für ein saubereres Branchen-Image und gibt Maklern ein offizielles

Das Thema bleibt während der gesamten Maklerkarriere aktuell. Immobilienmakler müssen nach aktuellem Stand (Juni 2026) laut der gesetzlichen Weiterbildungspflicht innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Fachfortbildung nachweisen. Eine klassische Maklerausbildung ist für den Antrag zwar kein Muss, aber das Gesetz fordert hier ganz klardauerhafte Professionalität. Auf welchen Inhalt es bei Weiterbildungen im Detail ankommt, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Relevante Fachthemen, in denen weitergebildet wird, sind unter anderem das Immobilienrecht, die Wertermittlung, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) sowie die professionelle Beratung im modernen Kunden- und Beschwerdemanagement. Den Nachweis darüber müssen Makler nicht proaktiv einsenden: Die Zertifikate werden gesammelt und dem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt erst auf direkte Aufforderung (z. B. bei einer Stichprobenkontrolle) vorgelegt.

Besprechung mit 4 Personen zum Gewerbeschein

Gewerbeschein für Immobilienmakler bei GmbH-Gründung und neuen Standorten

Wer schon seit Jahren erfolgreich am Markt ist, verschwendet meist keinen Gedanken mehr an das Gewerbeamt. Doch sobald sich die Struktur Ihres Unternehmens verändert oder Sie expandieren möchten, rücken die rechtlichen und bürokratischen Vorgaben wieder in den Fokus. Es gibt zwei klassische Szenarien, bei denen Sie Ihren bestehenden Gewerbeschein und die dazugehörige Erlaubnis noch einmal überarbeiten müssen:

1. Der Wechsel zur GmbH oder UG

Sobald ein Maklerbüro sich entscheidet, eine GmbH oder eine andere Rechtsform zu gründen, muss einiges beachtet werden: Die Erlaubnis nach § 34c GewO ist immer personengebunden. Sie gilt für Sie ganz persönlich als Mensch, aber nicht automatisch für Ihre neue Firma. Denn eine GmbH ist rechtlich gesehen eine völlig neue, eigene Person.

Das bedeutet für die Praxis: Die GmbH muss eine eigene Maklererlaubnis beantragen und Sie müssen den Zuverlässigkeits-Check inklusive der Abfrage beim Insolvenzgericht als Geschäftsführer noch einmal vollständig durchlaufen. Erst wenn die GmbH ihre eigene Urkunde hat, stellt das Gewerbeamt den neuen Gewerbeschein aus. Wer das übersieht und einfach unter dem neuen GmbH-Namen Verträge abschließt, riskiert ungültige Provisionsansprüche und hohe Bußgelder.

Ein typisches Praxisbeispiel: Makler Schmidt führt sein Einzelunternehmen seit acht Jahren erfolgreich. Bei der Umwandlung in die „Schmidt Immobilien GmbH“ muss er als künftiger Geschäftsführer trotz seiner langjährigen, einwandfreien Tätigkeit alle Nachweise erneut einreichen. Da die behördliche Bearbeitung oft 6 bis 10 Wochen dauert, entsteht eine Übergangsphase. Schließt Schmidt in dieser Zeit bereits Verträge im Namen der neuen GmbH ab, obwohl deren Erlaubnis noch nicht vorliegt, sind diese rechtlich unwirksam.

2. Neue Standorte

Sie möchten expandieren und ein Büro in der Nachbarstadt eröffnen? Dann kommt es ganz darauf an, wie dieses Büro organisiert ist. Das Gewerberecht unterscheidet hier zwischen zwei Varianten:

Expansion: Unselbstständige Zweigstelle vs. selbstständige Zweigniederlassung

Expansion: Unselbstständige Zweigstelle vs. selbstständige Zweigniederlassung

Kriterium

Unselbstständige Zweigstelle (Büro)

Selbstständige Zweigniederlassung (Filiale)

Eigene Leitung

Nein (wird zentral vom Hauptsitz geführt)

Ja (eigener Leiter vor Ort mit Handlungsvollmacht)

Eigene Buchhaltung

Nein (Rechnungen & Finanzen laufen über Hauptsitz)

Ja (eigenständiges Rechnungswesen & Bilanzierung)

Anmeldeverfahren

Formlose Gewerbeummeldung (Zweigstellenanzeige)

Komplette Gewerbeanmeldung am neuen Standort

§ 34c-Erlaubnis

Gilt automatisch über den Hauptsitz mit

Gilt bundesweit, Urkunde muss aber in Kopie vorgelegt werden

Gewerbeschein

Kein zusätzlicher lokaler Gewerbeschein nötig

Ja, das lokale Amt stellt einen eigenen Gewerbeschein aus

Gewerbeschein für Immobilienmakler beantragen: Die richtige Reihenfolge

Wer bei Behördengängen Zeit und Nerven sparen will, muss die Spielregeln kennen. Der größte Fehler ist es, einfach blind zum Gewerbeamt zu gehen. Ohne die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung schicken die Beamten Sie sofort wieder nach Hause. Der Schlüssel zum Erfolg liegt also in der richtigen Vorbereitung, die mit einer gezielten Dokumentensuche beginnt.

Als Erstes müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dafür stellen Sie einen Antrag auf ein behördliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Achten Sie auf das Timing: Beide Dokumente dürfen bei Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Die Behörden wollen auch sehen, dass Ihre Vermögensverhältnisse absolut sauber sind. Sie benötigen also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen von Ihrem Finanzamt und einen Auszug aus dem Schuldverzeichnis über das zentralen Vollstreckungsportal der Länder, um zu beweisen, dass keine unbezahlten Schulden oder Insolvenzen im Raum stehen.

Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag an die Erlaubnisbehörde geschickt. Planen Sie hierfür ein paar Wochen Bearbeitungszeit ein. Sobald die Urkunde fertig ist, haben Sie das „goldene Ticket” für das Gewerbeamt in der Hand, das Ihnen nun den offiziellen Gewerbeschein ausstellt und damit den rechtlichen Grundstein legt.

Kurz danach meldet sich automatisch das Finanzamt bei Ihnen. Über das Elster-Portal füllen Sie jetzt noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Sobald Ihnen das Amt die finale Steuernummer für Ihren Betrieb zugeteilt hat, ist die bürokratische Hürde offiziell genommen und Sie können die ersten rechtssicheren Provisionsrechnungen an Ihre Kunden schreiben.

Der Beantragungsprozess im Schnelldurchlauf

  1. Dokumente beschaffen: Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Finanzamt-Bescheinigung & Vollstreckungsportal-Auszug einholen.
  2. Analog § 34c-Erlaubnis beantragen: Unterlagen bei der zuständigen Stelle (IHK, Ordnungs- oder Landratsamt) einreichen.
  3. Gewerbe anmelden: Mit der Erlaubnisurkunde holen Sie den Gewerbeschein beim lokalen Gewerbeamt ab.
  4. Steuernummer aktivieren: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

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Gewerbeschein Immobilienmakler: Kosten im Überblick

Ein erfolgreicher Start, das Anbieten neuer Dienstleistungen oder eine geplante Umstrukturierung erfordern eine solide finanzielle Planung. Neben den Investitionen für Marketing, Büroausstattung, Versicherungen und Softwarelösungen verursachen auch die reinen Behördenanträge Kosten. Wer die Kosten für den Gewerbeschein als Immobilienmakler kalkuliert, stellt schnell fest, dass es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Gebührenstruktur gibt. Die Preise variieren stark je nach Bundesland, Stadt und sogar Gemeindeverwaltung.

In kleineren Gemeinden oder ländlichen Regionen ist die Maklererlaubnis oft deutlich günstiger zu haben als in den Ballungsräumen und Metropolen wie Berlin, München oder Hamburg. Während manche Behörden für die Prüfung und Ausstellung der § 34c-Erlaubnis rund 100 bis 200 Euro aufrufen, können die Kosten in Großstädten für Einzelunternehmen schnell auf bis zu 500 Euro oder mehr ansteigen. Hinzu kommen die fixen Gebühren für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug und die Abfrage im Vollstreckungsportal, die sich zusammengerechnet auf etwa 30 bis 40 Euro belaufen.

Die eigentliche Gewerbeanmeldung, also der Druck des Gewerbescheins, ist im Vergleich dazu der kleinere Posten. Hier bewegen sich die Gebühren meist in einem moderaten Rahmen zwischen 20 und 60 Euro. Wer sein Maklerunternehmen als Kapitalgesellschaft (GmbH) gründet oder umwandeln möchte, muss zudem beachten, dass die Kosten für die Erlaubnis bei juristischen Personen in der Regel höher angesetzt werden. Zudem kommen in diesem Fall noch Notarkosten und die Gebühren für den Eintrag in das Handelsregister hinzu. Insgesamt sollten für den reinen bürokratischen Akt je nach Rechtsform zwischen 250 und 700 Euro eingeplant werden.

Kostenübersicht

Kostenrahmen (Einzelunternehmen)

Kostenrahmen (GmbH / UG)

Nachweise & Auszüge (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister etc.)

ca. 30 – 40 €

ca. 30 – 40 € (je Geschäftsführer)

§ 34c Erlaubnis (variiert stark je nach Region)

ca. 100 – 500 €

ca. 200 – 800 €

Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein)

ca. 20 – 60 €

ca. 20 – 60 €

Gründungskosten (Notar & Handelsregister)

entfällt

ca. 300 – 700 €

Gesamtschätzung (Bürokratie)

ca. 150 – 600 €

ca. 550 – 1.600 €

Konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis:

Angenommen, eine Immobilienmaklerin gründet eine GmbH mit zwei Geschäftsführern in einer deutschen Großstadt (z. B. Köln). Die bürokratischen Gründungskosten schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Nachweise & Auszüge: 2 × Führungszeugnis & Gewerbezentralregister = 70 €
  • Notar & Handelsregister: Gründungskosten der GmbH = 450 €
  • § 34c Erlaubnis: Amtliche Gebühr für juristische Personen vor Ort = 650 €
  • Gewerbeanmeldung: Ausstellung des Gewerbescheins = 40 €

Gesamtkosten für die bürokratische Gründung: 1.210 €

Mann und Frau die sich gemeinsam Dokumente für Gewerbeschein anschauen

Sind Immobilienmakler gewerbesteuerpflichtig?

Die steuerliche Belastung ist ein Faktor, der jede geschäftliche Entscheidung beeinflusst. Im Gegensatz zu Architekten oder Rechtsanwälten, die oft als Freiberufler eingestuft werden, lässt das Gesetz beim Vermittlungsgeschäft mit Immobilien keinen Spielraum. Das bedeutet für die Praxis: Jeder selbständige Immobilienmakler ist gewerbesteuerpflichtig.

Da diese Steuer direkt an die Gemeinde fließt, in der der jeweilige Betrieb gemeldet ist, bestimmt der lokale Hebesatz die tatsächliche Höhe der Abgaben. Weil jede Kommune diesen Prozentsatz selbst festlegt, gibt es in Deutschland ein starkes regionales Gefälle. Während ländliche Regionen oft mit niedrigen Sätzen um Unternehmen werben, verlangen wirtschaftsstarke Großstädte meist deutlich mehr. Wenn Sie expandieren oder ein neues Büro eröffnen wollen, sollten Sie den Hebesatz der jeweiligen Stadt daher immer als wichtigen Standortfaktor in Ihre Kalkulation einbeziehen.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften dient der jährliche Freibetrag von 24.500 Euro als finanzielle Brücke. Erst ab dem darauffolgenden Euro wird die Steuer fällig. Zudem lässt sich die gezahlte Gewerbesteuer später zu einem großen Teil auf Ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen. Diese Logik ändert sich jedoch grundlegend, sobald Sie Ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Bei einer Kapitalgesellschaft fällt der Freibetrag weg, sodass Sie ab dem ersten Euro Gewinn gewerbesteuerpflichtig sind. Das ist ein zentraler wirtschaftlicher Aspekt, den Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Wachstum von Anfang an berücksichtigen sollten.

Fazit: der Gewerbeschein für Immobilienmakler als strategisches Sprungbrett

Der Blick auf die bürokratischen Anforderungen zeigt deutlich: Der Gewerbeschein ist weit mehr als nur ein Dokument – er ist die regulatorische Eintrittskarte in einen anspruchsvollen Markt. Die gesetzlichen Vorgaben rund um den § 34c GewO und die Gewerbesteuern stellen keine einmalige Hürden dar, sondern bilden den Startpunkt für eine fortlaufende Professionalisierung.

Wer sein Maklerunternehmen erfolgreich aufbauen oder vergrößern möchte, muss Bürokratie von Anfang an als Teil seiner Unternehmensstrategie begreifen. Ein sauberer Prozess schützt vor rechtlichen Risiken, sichert Provisionsansprüche und schafft das Vertrauen, das Kunden bei der größten Investition ihres Lebens benötigen. Die erfolgreichsten Akteure am Markt empfinden diese Pflichten nicht als Last, sondern nutzen die rechtlichen Vorgaben als stabiles Fundament für ein krisenfestes, skalierbares Business.

FAQ

Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt oder Mietverträge herbeiführt, ohne die erforderliche Erlaubnis und den Gewerbeschein zu besitzen, begeht eine schwere Ordnungswidrigkeit. Die Behörden können hierbei Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Zudem droht eine sofortige behördliche Schließung des Betriebs wegen unzulässiger Gewerbeausübung, was die berufliche Reputation nachhaltig zerstört.

Ja. Für die Beantragung des Gewerbescheins und der Erlaubnis nach § 34c GewO ist kein physisches Ladenlokal vorgeschrieben. Sie können Ihr Maklerunternehmen problemlos von zu Hause aus als Homeoffice anmelden. Wichtig ist nur, dass die private Adresse beim Gewerbeamt als offizielle Betriebsstätte registriert wird, damit die behördliche Post Sie rechtzeitig erreicht.

Ja, die Erlaubnis ist an dauerhafte Bedingungen geknüpft. Das Gewerbeamt kann den Schein entziehen, wenn Sie nachträglich „unzuverlässig“ werden. Das passiert klassischerweise bei schwerwiegenden Steuerschulden, strafrechtlichen Verurteilungen im Bereich von Vermögensdelikten, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen Sie oder wenn Sie der gesetzlichen Weiterbildungspflicht (20 Stunden in drei Jahren) trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkommen.

Nein, der deutsche Gewerbeschein und die Erlaubnis nach § 34c GewO gelten streng national. Wenn Sie Immobilien in Ländern wie Spanien, Österreich oder Frankreich vermitteln möchten, müssen Sie sich an die dortigen gesetzlichen Vorgaben halten. In vielen EU-Ländern ist der Maklerberuf noch deutlich strenger reguliert und an feste akademische Abschlüsse, Pflichtversicherungen oder lokale Kammer-Mitgliedschaften gebunden.

Die 20 Pflichtstunden können flexibel über Webinare, Fachseminare oder E-Learning gesammelt werden – wichtig ist nur ein offizielles Nachweiszertifikat. Eine bequeme digitale Lösung bieten die zertifizierten onOffice Webinare & Events. Hier erfüllen Sie und Ihr Team die gesetzlichen Auflagen unkompliziert direkt vom Schreibtisch aus.

Aktueller Stand (Juni 2026): Derzeit gilt die Nachweispflicht noch unverändert. Es wird politisch jedoch über einen Bürokratieabbau diskutiert, weshalb die Pflichtstunden in Zukunft wegfallen könnten.

Die Bearbeitungszeit beim Gewerbeamt dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise (wie das Führungszeugnis und die Auskünfte) vollständig eingereicht wurden.

Nein. Die Erlaubnis nach § 34c GewO wird unbefristet erteilt, sodass Sie den Gewerbeschein als Immobilienmakler nicht jährlich erneuern müssen – er bleibt dauerhaft gültig, sofern Ihnen die Erlaubnis nicht wegen Unzuverlässigkeit entzogen wird.

Für den reinen Erhalt des Gewerbescheins ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben (anders als bei Darlehens- oder Wohnungsvermittlern). Aufgrund der hohen Haftungsrisiken bei Immobilientransaktionen ist ihr Abschluss in der Praxis jedoch dringend zu empfehlen.

Ja, Sie können problemlos nebenberuflich starten. Da die Maklertätigkeit jedoch von Tag eins an auf eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist, besteht ab dem ersten Objekt eine Gewerbeanmeldepflicht – Sie benötigen den Gewerbeschein also auch im Nebenberuf.