Erbschaftsimmobilie: So werden Makler und Erbengemeinschaften doch noch beste Freunde
Außer Spesen nichts gewesen. Das ist das ernüchternde Resultat vieler Makler, die wegen streitender Erben das Handtuch werfen und die Vermittlung der Erbschaftsimmobilie aus vielerlei Gründen aufgeben. Bei neuen Anfragen aus dem Kreise von Erbengemeinschaften winken sie daher dankend ab. Doch damit lassen sie sich einen Milliarden schweren Immobilienmarkt entgehen. Jetzt bietet die Firma ErbTeilung aus Weilheim Maklern Unterstützung an, wie diese Immobilien von Erbengemeinschaften doch erfolgreich vermarktet werden können. Mehr noch: Für die bereits verloren geglaubten Immobilien erhalten Maklerinnen und Makler eine zweite Vermarktungschance.
Es klingt zu schön um wahr zu sein. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wurden im Zeitraum 2015 bis 2024 jährlich 430.000 Immobilien vererbt - davon 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser, der Rest entfällt auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke. Davon werden konservativ gerechnet jedes Jahr rund 200.000 Ein- und Zweifamilienhäuser an Erbengemeinschaften übergeben.

Inhaltsverzeichnis
- Erbengemeinschaften sind Lame Ducks
- Pattsituation in Erbengemeinschaften bremst Makler aus
- In drei von vier Fällen zieht der Makler eine Niete
- So bekommt der Makler eine zweite Chance
Das Wichtigste in Kürze
- Großer, aber schwieriger Markt: Jährlich werden hunderttausende Immobilien vererbt – ein riesiges Potenzial für Makler, das jedoch durch Konflikte in Erbengemeinschaften oft ungenutzt bleibt.
- Hohes Risiko für Makler: Streit unter Miterben führt in bis zu 75 % der Fälle dazu, dass Verkäufe scheitern und Makler trotz hohem Aufwand keine Provision erhalten.
- Zweite Chance durch spezialisierte Unterstützung: Dienstleister wie ErbTeilung können blockierte Erbengemeinschaften auflösen und ermöglichen Maklern so eine erneute, diesmal erfolgreiche Vermarktung – sogar bei bereits abgeschriebenen Objekten.
Erbengemeinschaften sind Lame Ducks
Der Haken dabei: Maklern ist dieser lukrative Markt bislang weitestgehend versperrt oder verursacht Kosten ohne Erlöse. Der Grund: 60 Prozent der Erbengemeinschaften benötigen zwischen zwei und unglaublichen 30 Jahren, bis sie sich aufgelöst haben, weil die Erben untereinander heillos zerstritten sind. Diese Tatsache verschweigen Miterben gern, wenn sie Kontakt zu dem Makler aufnehmen. Investiert der Makler zu diesem frühen Zeitpunkt viel Zeit und Geld in die Vermarktung, bleibt er meist auf den Kosten sitzen. Das fängt bei den quälend langen Kundengesprächen an und zieht sich über die Erstellung eines Exposés bis hin zu ersten Besichtigungsterminen.
Pattsituation in Erbengemeinschaften bremst Makler aus
Am Ende heißt es dann: Außer Spesen nichts gewesen – der Verkauf ist blockiert, weil mindestens ein Erbe nicht mitwirkt. In den Immobilien sitzt häufig ein Miterbe, der dort günstig wohnt und kein Interesse am Verkauf hat. Deshalb redet er das Objekt schlecht, obwohl er gegenüber der Erbengemeinschaft das grundsätzliche Signal zum Verkauf gegeben und auch den gemeinsamen Maklervertrag unterschrieben hatte. Ein noch frühzeitigerer Indikator für das Misslingen der Vermarktung ist, dass bereits zu Beginn der Bearbeitung eine gemeinsame Beauftragung des Maklers von einem Miterben abgelehnt wird und der Makler nicht alle Miterben von einer Vermarktung der Immobilie überzeugen konnte. Bei diesen klaren Signalen und immer wiederkehrenden Verhaltensweisen von einzelnen Miterben bleibt das Resultat daher immer das gleiche: Selbst wenn der Makler bereits mehrere konkrete Käufer nachweist oder gar ein notarieller Vertragsentwurf mit einem Kaufinteressenten vorgelegt werden kann, erhält der Makler keine Provision für seine Arbeit, wenn nicht alle Erben unterschreiben.
In drei von vier Fällen zieht der Makler eine Niete
Dieses frustrierende Ergebnis, dass der Makler bei Erbengemeinschaften völlig leer ausgeht, stellt sich nach unseren Erfahrungen in drei von vier Fällen ein. Die Firma ErbTeilung bearbeitet im Jahr über 3.000 Erbfälle aus Erbengemeinschaften und zählt damit zu den Marktführern bei der Auflösung von Erbengemeinschaften und Immobiliengesellschaften. Ein Großteil dieser Fälle landet nach fehlgeschlagenen Vermarktungsaktivitäten bei uns. Wir lösen alle Gemeinschaften mit unseren erprobten Instrumentarien erfolgreich auf – auch ohne Zustimmung der Miterben.
Noch mehr Partner im Marketplace
Neben unseren Kooperationspartnern wie ErbTeilung finden Sie eine Vielzahl von PropTech-Dienstleistern in unserem onOffice Marketplace – direkt in onOffice enterprise integriert.


So bekommt der Makler eine zweite Chance
Wenn die Fa. ErbTeilung von einzelnen Miterben beauftragt wird, ist der Fall für den Makler eigentlich schon verloren. Doch ErbTeilung bringt den Makler wieder ins Spiel, indem das Unternehmen die Erbengemeinschaft auflöst und damit die Immobilie wieder für die erneute Vermarktung zur Verfügung steht. Dazu braucht der Makler nur den Erbstreit im Einvernehmen mit einem verkaufsbereiten Miterben an die Fa. ErbTeilung melden. Sobald ErbTeilung die Erbengemeinschaft aufgelöst hat, leitet es die Immobilie für eine erneute und dieses Mal erfolgreiche Vermittlung an den Makler weiter. Der Sales-Erfolg für den Makler ist aber noch viel größer: Der Makler kann nämlich auf diese Weise auch bereits verloren geglaubte Immobilien neu aktivieren, indem er die entsprechenden Daten an ErbTeilung übermittelt.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von ErbTeilung.
FAQ
Alle Vermarktungsobjekte, die wegen der Uneinigkeit einer Eigentümergemeinschaft ins Stocken geraten oder bereits vollkommen verloren sind. Auch vor Annahme des Auftrages kann man ErbTeilung bereits hinzuziehen, um Vermarktungsrisiken vorzubeugen.
Für alle Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften (z. B. bei Scheidungen) werden die Modelle von ErbTeilung eingesetzt.
Alle Modelle sind zu 100 % erfolgsbasiert vergütet, d.h. der Erbe bezahlt erst nach Erreichung des Ziels die Leistung.
Nein, alle Modelle sind ohne eigenen Kapitaleinsatz des Erben möglich.
Nein, alle Lösungsoptionen sind ohne vorherige Zustimmung von Miterben/Blockierern umsetzbar. Die Modelle sind speziell auf blockierte Gemeinschaften ausgerichtet.
Ja, sie basieren auf Standardverfahren und auf sicheren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Ja, es gibt spezielle Modelle, die eine sofortige Auszahlung an den Erben ermöglichen.
Verkauf des Erbanteils, Erbabwicklung und Erbabwicklung DIREKT.



