Hausübergabeprotokoll: Das müssen Sie beachten
Die Übergabe eines Hauses ist der finale Schritt des Immobiliengeschäftes. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und der Kaufpreis überwiesen ist, betreuen Sie als Immobilienmakler die Hausübergabe, bei der sowohl der Verkäufer als auch der neue Eigentümer anwesend sind. Bei diesem Termin wird ein Protokoll geführt, in dem verschiedene Sachverhalte zur Immobilie festgehalten werden. Was Sie bei Ihrer ersten Hausübergabe beachten sollten, erfahren Sie hier.
Warum ist ein Hausübergabeprotokoll wichtig?
Das Hausübergabeprotokoll hält den Zustand der Immobilie bei der Übergabe an den neuen Eigentümer fest. Im Kaufvertrag wird der Zustand des Hauses nur am Rande erwähnt. Sowohl für den alten als auch den neuen Eigentümer ist ein Protokoll als Absicherung wichtig: Hier werden eventuelle Mängel festgehalten, die noch behoben werden müssen. Auch Zählerstände oder mitgekauftes Inventar werden protokolliert. Mit der Unterschrift beider Parteien akzeptieren sie alle festgehaltenen Sachverhalte. Somit beugt dieses Dokument eventuell aufkommenden Unstimmigkeiten vor.
Ein Hausübergabeprotokoll ist keine Pflicht, Sie als Makler sollten Ihren Kunden jedoch dringend dazu raten.
Das gehört in ein Hausübergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll dient dazu, alle Sachverhalte festzuhalten, die vor der endgültigen Übergabe geklärt werden müssen. Grundlegende Angaben sind die Art und Adresse der Immobilie und die Kontaktdaten von Käufer und Verkäufer. Auch die Informationen zu Ihnen als Makler sollten Platz im Protokoll finden. So wissen alle Beteiligten, wie Sie sie auch nach dem vollendeten Verkauf kontaktieren können.
Neben den Informationen zu den Beteiligten enthält das Protokoll wesentliche Informationen zu etwaigen Mängeln, die bei der gemeinsamen Hausbegehung angemerkt werden. Es sollte auch festgehalten werden, wer sich um die Beseitigung der Mängel kümmert. Notieren Sie zudem alle Zählerstände, damit es bei späteren Abrechnungen zu einer klaren Trennung des Verbrauchs kommt.
Folgende Sachverhalte werden ebenfalls im Protokoll festgehalten:
- Übergabe aller Schlüssel
- Übernahme von Dienstleistungen, z. B. Internet, Müllabfuhr, Kabelanschluss oder Energieversorgung
- Bei der Übernahme von Gütern: Was wird übernommen und zu welchem Preis?
- Rechnungen von kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten werden für den Garantiefall weitergegeben
Auch wichtige Dokumente, die der Verkäufer bisher noch nicht übergeben hat, sollten spätestens jetzt übergeben werden:
- Grundsteuerbescheide
- Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen
- Bauverträge
- Wartungsverträge, zum Beispiel für die Heizung
- Energieausweis
- Gewährleistungsunterlagen, Garantiescheine, Handwerkerverträge und -rechnungen
- Versicherungsscheine und Rechnungen von Sturm-, Wasser- und/oder Feuerschutzversicherung, die auf den neuen Eigentümer übergehen
Was gibt es zu beachten?
Die finale Begehung des Hauses sollte mit dem ehemaligen und dem neuen Besitzer stattfinden. Führen Sie den Termin am besten im Hellen durch, damit alle einen guten Überblick haben. Falls Fragen aufkommen, sollte genügend Zeit vorhanden sein, um diese zu klären. Planen Sie also lieber etwas mehr Zeit ein als zu wenig.
Nach der erfolgten Übergabe unterzeichnen beide Parteien das Protokoll und erklären sich mit dem Inhalt einverstanden. Beide erhalten das Protokoll für ihre Unterlagen. So können sie im Zweifel Inhalte erneut nachlesen.
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