Inhaltsverzeichnis

  1. Warum es nicht das eine Verfahren gibt
  2. Das Vergleichswertverfahren: Orientierung am echten Markt
  3. Das Sachwertverfahren: Substanz als Maßstab
  4. Das Ertragswertverfahren: Rendite im Fokus
  5. Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?
  6. Der Beleihungswert: unterschätzt, aber dealrelevant
  7. Was das für Ihre Bewertungslösung bedeutet
  8. Methode schlägt Bauchgefühl – jedes Mal

Kurz & knapp

  • Es gibt kein universelles Bewertungsverfahren – die Wahl hängt immer von Immobilientyp, Nutzung und Datenlage ab.
  • Das Vergleichswertverfahren spiegelt den Markt am besten wider, funktioniert aber nur bei ausreichenden Vergleichsdaten.
  • Das Sachwertverfahren fokussiert die Substanz und ist besonders bei selbst genutzten oder individuellen Immobilien relevant.
  • Das Ertragswertverfahren stellt die Rendite in den Mittelpunkt und ist entscheidend für Anlage- und Gewerbeimmobilien.
  • Der Beleihungswert beeinflusst die Finanzierbarkeit maßgeblich und kann über Erfolg oder Scheitern eines Deals entscheiden.

Warum es nicht das eine Verfahren gibt

Immobilien unterscheiden sich grundlegend – in Lage, Nutzung, Objekttyp und Zweck. Eine vermietete Gewerbeeinheit folgt einer anderen Logik als ein freistehendes Einfamilienhaus, und eine Stadtwohnung lässt sich kaum mit einem Ferienhaus im Grünen vergleichen. Wer vermietet, denkt in Rendite. Wer selbst wohnt, interessiert sich für Substanz und Lage. Wer kaufen oder verkaufen will, orientiert sich am aktuellen Markt.

Genau deshalb gibt es drei anerkannte Methoden zur Wertermittlung – jede mit einem anderen Schwerpunkt, jede für bestimmte Objekttypen besser geeignet als die anderen. Das richtige Verfahren zu wählen ist keine Formalität: Es entscheidet darüber, wie belastbar Ihre Bewertung ist und wie überzeugend Sie damit im Kundengespräch auftreten.

Das Vergleichswertverfahren: Orientierung am echten Markt

Das Vergleichswertverfahren ist das marktnächste der drei Methoden. Der Wert einer Immobilie wird direkt aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet – nicht aus Baukosten oder Mietertrag, sondern aus dem, was Käufer in ähnlicher Lage zuletzt tatsächlich bezahlt haben.

Wann es die richtige Wahl ist

Das Verfahren funktioniert überall dort gut, wo ausreichend Transaktionsdaten vorliegen: bei Eigentumswohnungen in aktiven Märkten, bei Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Grundstücken mit einheitlichen Bodenrichtwerten. Je mehr vergleichbare Objekte in der näheren Umgebung verkauft wurden, desto belastbarer das Ergebnis.

Wo es an Grenzen stößt

Bei sehr individuellen Objekten, Spezialimmobilien oder ländlichen Lagen mit dünner Datenbasis fehlen schlicht die Vergleichstransaktionen. Eine freistehende Architektenvilla lässt sich kaum gegen Standardwohnungen aus der Datenbank aufrechnen.

Folgende Merkmale beeinflussen das Ergebnis besonders stark:

  • Mikrolage – Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Lärmbelastung
  • Bauzustand – modernisiert oder renovierungsbedürftig
  • Ausstattung – Balkon, Aufzug, Einbauten, Materialien
  • Nutzung – vermietet oder frei verfügbar

Praxisbeispiel

Ein Makler in Frankfurt bewertet eine 68-m²-Wohnung, Baujahr 2005, dritter Stock, ohne Tiefgarage. Ein modernes Bewertungstool analysiert vergleichbare Transaktionen aus der Umgebung, bereinigt um Größe, Etage, Ausstattung und Baujahr. Das Ergebnis: eine fundierte Preisspanne mit Median – als belastbare Grundlage für das Gespräch mit dem Eigentümer.

Einfamilienhaus mit Einfahrt und Auto

Das Sachwertverfahren: Substanz als Maßstab

Das Sachwertverfahren bewertet eine Immobilie über ihre materielle Substanz. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten – abzüglich der Alterswertminderung? Hinzu kommt der Bodenwert. Die Berechnungsgrundlage liefert die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022), die geeignete Normalherstellungskosten als Berechnungsgrundlage vorschreibt.

Wann es die richtige Wahl ist

Das Verfahren eignet sich besonders für selbst genutzte Einfamilienhäuser – insbesondere dann, wenn keine verlässlichen Vergleichsdaten vorliegen. Auch bei individuell geplanten Objekten, Immobilien mit seltener Bauweise oder bei Erbschafts- und Versicherungsfragen ist der Sachwert häufig die sinnvollste Methode.

Worauf Sie achten sollten

Der vorläufige Sachwert allein sagt wenig über den tatsächlichen Marktpreis aus. Entscheidend ist der Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor), der regional stark schwankt. In Gebieten mit schwacher Nachfrage liegt er teils deutlich unter 1,0 – das Gebäude ist am Markt also weniger wert als seine reine Substanz. In begehrten Lagen kann er das Ergebnis erheblich nach oben treiben. Wer diesen Faktor falsch ansetzt oder ignoriert, kommt zwangsläufig zu einer falschen Einschätzung.

Folgende Merkmale beeinflussen den Sachwert besonders stark:

  • Baujahr und Modernisierungsgrad – technische Restnutzungsdauer
  • Ausstattung und Bauqualität – vom Dach bis zur Heizung
  • Grundstücksgröße und Erschließung
  • Lage und mögliche Nutzbarkeit des Grundstücks

Praxisbeispiel

Ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren in einer mittelgroßen Stadt, teils modernisiert, kein aktiver Vergleichsmarkt. Der Makler ermittelt per Sachwertverfahren den Substanzwert, legt den lokalen Sachwertfaktor an – und hat eine nachvollziehbare, schrittweise erklärbare Grundlage für das Eigentümergespräch.

Das Ertragswertverfahren: Rendite im Fokus

Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie nach ihrer Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften. Nicht die Substanz, sondern die nachhaltig erzielbare Miete steht im Mittelpunkt. Der Reinertrag – also die Jahresnettomiete abzüglich nicht umlagefähiger Bewirtschaftungskosten – wird über den Liegenschaftszinssatz kapitalisiert. Hinzu kommt der separat ermittelte Bodenwert. Auch dieses Verfahren folgt der ImmoWertV und ist damit normiert.

Wann es die richtige Wahl ist

Immer dann, wenn Rendite das entscheidende Kriterium ist: bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Objekten. Investoren wollen wissen, was eine Immobilie abwirft – nicht, was sie gekostet hat.

Worauf Sie achten sollten

Fehler entstehen häufig beim Mietansatz. Wer die nachhaltig erzielbare Nettomiete zu hoch schätzt, überschätzt den Ertragswert systematisch. Genauso kritisch ist der Liegenschaftszinssatz, der je nach Region, Objekttyp und Marktlage stark variiert. Eine aktuelle, belastbare Datenbasis ist hier keine Kür, sondern Pflicht.

Folgende Merkmale beeinflussen das Ergebnis besonders stark:

  • Tatsächliche und ortsüblich erzielbare Nettomieten
  • Leerstandsrisiko und Mietbindungen
  • Standortqualität und Nachfrage am Vermietungsmarkt
  • Kostenstruktur für Instandhaltung und Verwaltung

Praxisbeispiel

Ein Investor prüft ein Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten in einer Mittelstadt. Der Makler ermittelt per Ertragswertverfahren den Verkehrswert auf Basis ortsüblicher Nettokaltmieten, der Bewirtschaftungskosten und des lokalen Liegenschaftszinssatzes. Das Ergebnis liefert eine klare Verhandlungsgrundlage – und dem Makler die Argumente, den Preis sachlich zu begründen.

Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?

In der Praxis werden bei komplexen Objekten oft mehrere Verfahren kombiniert – ein Verfahren als Hauptmethode, ein zweites als Korrekturwert. Bei Kapitalanlageobjekten beispielsweise dient der Sachwert häufig dazu, den errechneten Ertragswert einzuordnen und zu plausibilisieren.

Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?

Immobilientyp

Empfohlenes Verfahren

Grund

Eigentumswohnung

Vergleichswertverfahren

Viele vergleichbare Transaktionen verfügbar

Selbst genutztes Einfamilienhaus

Sachwertverfahren (in aktiven Märkten mit ausreichender Datenbasis ergänzend auch Vergleichswertverfahren möglich)

Kein Mietertrag, Substanz im Fokus

Vermietetes Mehrfamilienhaus

Ertragswertverfahren

Regelmäßiger Ertrag im Vordergrund

Grundstück ohne Bebauung

Vergleichswertverfahren

Bodenpreise gut vergleichbar

Individuelles Architektenhaus

Sachwertverfahren

Vergleichswerte fehlen, Substanz entscheidend

Gewerbeeinheit

Ertragswertverfahren

Kapitalisierbarer Mietertrag entscheidend

Der Beleihungswert: unterschätzt, aber dealrelevant

Der Beleihungswert ist kein eigenständiges Bewertungsverfahren im Sinne der ImmoWertV – und dennoch für Makler hochrelevant. Denn er entscheidet mit darüber, ob ein Verkauf überhaupt zustande kommt.

Banken und Sparkassen ermitteln den Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), um zu bestimmen, bis zu welchem Betrag sie eine Immobilie als Kreditsicherheit akzeptieren. Die Berechnung basiert auf denselben Methoden wie die Verkehrswertermittlung – also Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren – wird aber bewusst konservativ angesetzt. Ziel ist ein Wert, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stabil bleibt. Er liegt daher in der Regel spürbar unter dem Verkehrswert.

Warum das für Makler relevant ist

Wenn Kaufpreis und Beleihungswert weit auseinanderliegen, kann das eine Finanzierung gefährden. Ein Käufer, der 400.000 Euro zahlen will, die Bank aber nur einen Beleihungswert von 340.000 Euro ansetzt, muss die Differenz aus Eigenkapital decken – oder der Deal scheitert. Makler, die das frühzeitig einkalkulieren, können Eigentümer realistischer beraten, Käufer besser einschätzen und Überraschungen kurz vor dem Notartermin vermeiden.

Worauf Sie achten sollten

Der Beleihungswert ist nicht verhandelbar – er wird von der finanzierenden Bank intern ermittelt und ist für den Makler nicht direkt einsehbar. Was Sie aber tun können: Objekte, bei denen Sie eine große Lücke zwischen Marktpreis und konservativem Substanzwert erwarten – etwa bei energetisch schlechten Gebäuden, sanierungsbedürftigen Bestandsobjekten oder sehr individualisierten Immobilien – frühzeitig auf Finanzierbarkeit prüfen lassen.

Folgende Faktoren drücken den Beleihungswert typischerweise nach unten:

  • Schlechter energetischer Zustand und drohende Sanierungspflichten
  • Geringe Restnutzungsdauer des Gebäudes
  • Eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit – etwa bei Spezialimmobilien
  • Lage in strukturschwachen Regionen mit sinkender Nachfrage

Praxisbeispiel: Ein Käufer möchte ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren für 380.000 Euro erwerben. Der Makler hat den Marktpreis sauber ermittelt – doch die Bank setzt den Beleihungswert auf 310.000 Euro an, weil Dach, Heizung und Fassade dringend saniert werden müssen. Dem Käufer fehlt das nötige Eigenkapital, die Finanzierung platzt. Wer dieses Szenario früh erkennt, kann gegensteuern: den Kaufpreis anpassen, den Eigentümer auf Sanierungskosten hinweisen oder die Käuferauswahl entsprechend steuern.

Vertrag mit Schlüssel und Dekohäuschen

Was das für Ihre Bewertungslösung bedeutet

Wer alle vier Wertdimensionen im Griff haben will, braucht eine Lösung, die sie sauber abbildet. Viele Angebote auf dem Markt decken nur den Marktwert ab – für Sachwert- oder Ertragswertbewertungen müssen Makler dann auf separate Lösungen ausweichen, Daten doppelt eingeben und Ergebnisse manuell zusammenführen. Das kostet Zeit, erhöht Fehlerrisiken und unterbricht den Arbeitsfluss genau dann, wenn es darauf ankommt.

PriceHubble vereint Marktwert-, Sachwert- und Ertragswertbewertung in einem Workflow – mit einem Login – sowie Berichten, die sich direkt im Kundengespräch einsetzen lassen. Der Beleihungswert ist als nächster Schritt bereits in der Entwicklung. Laut internen Berechnungen und Kundendaten arbeiten Makler damit bis zu fünfmal schneller pro Bewertung.

Immobilienbewertungstool direkt im CRM

Sie finden PriceHubble in unserem onOffice Marketplace – einfach freischalten und Immobilie ganz einfach über die verschiedenen Verfahren bewerten lassen.

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Methode schlägt Bauchgefühl – jedes Mal

Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert – und als stiller Dealbreaker im Hintergrund der Beleihungswert: Wer alle vier kennt und richtig einordnet, berät Eigentümer und Käufer auf Augenhöhe, argumentiert datenbasiert statt intuitiv und schafft die Grundlage für schnellere, stabilere Abschlüsse. Die entscheidende Frage ist dabei nicht, welches Verfahren das beste ist – sondern ob Ihre Bewertungslösung alle davon so abbilden kann, dass Sie damit im Alltag wirklich arbeiten können.

 

Hinweis: Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Christian Crain, PriceHubble.

FAQ

In der Regel das Vergleichswertverfahren – es ist gemäß ImmoWertV das Regelverfahren für Eigentumswohnungen, weil in aktiven Märkten in der Regel ausreichend Transaktionsdaten vorliegen. Bei vermieteten Eigentumswohnungen kann ergänzend das Ertragswertverfahren relevant sein, wenn Renditeüberlegungen im Vordergrund stehen.

Sie müssen sie nicht selbst berechnen – aber Sie sollten wissen, wann welches Verfahren passt und wie Sie die Ergebnisse im Kundengespräch erklären. Wer einem Eigentümer nur einen Marktwert nennt, ohne das Verfahren zu begründen, verliert schnell an Überzeugungskraft.

Sie riskieren eine systematisch verzerrte Bewertung – entweder zu hoch oder zu niedrig. Beides schadet: Ein zu hoher Ansatz verlängert die Vermarktungsdauer, ein zu niedriger kostet den Eigentümer bares Geld und Sie das Vertrauen.

Nein – den Beleihungswert ermittelt die finanzierende Bank und legt ihn in der Regel nicht offen. Kreditnehmer erhalten allenfalls das Ergebnis, nicht die vollständige Herleitung. Was Sie als Makler tun können: Objekte mit wahrscheinlich großer Lücke zwischen Marktwert und Sachwert frühzeitig identifizieren und die Finanzierbarkeit proaktiv thematisieren.

Zunächst ist das kein Fehler Ihrer Bewertung – Marktwert und Beleihungswert verfolgen unterschiedliche Ziele. Weichen beide stark voneinander ab, sollten Sie das frühzeitig ansprechen: Kann der Kaufpreis angepasst werden? Bringt der Käufer ausreichend Eigenkapital mit? Wer diese Fragen früh stellt, vermeidet Überraschungen kurz vor dem Notartermin.

Der Sachwert beantwortet: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten – abzüglich der Alterswertminderung, zuzüglich Bodenwert? Der Marktwert beantwortet: Was würde jemand heute tatsächlich dafür zahlen? Beides kann stark voneinander abweichen – besonders in strukturschwachen Lagen, wo der Sachwert den Marktwert deutlich übersteigen kann.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Makler, Bewertungen zu aktualisieren – wohl aber gute Gründe dafür. Bei Objekten, die länger in der Vermarktung sind, empfiehlt sich eine Überprüfung nach spätestens drei bis sechs Monaten. Veränderte Liegenschaftszinssätze, neue Vergleichstransaktionen oder geänderte Marktbedingungen können das Ergebnis relevant beeinflussen.

Ja – und bei komplexen Objekten ist das sogar empfehlenswert. Ein zweites Verfahren dient dann als Plausibilisierung: Weichen Ertragswert und Sachwert stark voneinander ab, ist das ein Signal, die Annahmen zu hinterfragen. Öffentlich bestellte Sachverständige wenden in der Praxis regelmäßig mindestens zwei Verfahren an.